WISSENSWERTES FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
Du oder Deine Eltern haben vor einigen Tagen einen Brief vom Familiengericht erhalten, in dem steht, dass ich für Dich als Verfahrensbeiständin bestellt wurde.
Aus diesem Grunde hast Du Dir bestimmt die Frage gestellt: Was ist denn eine Verfahrensbeiständin und warum wurde ich für Dich bestellt?
Verfahrensbeistände werden auch als "Anwälte des Kindes" bezeichnet. Das trifft es im Grunde schon einmal ziemlich gut. Vielleicht haben Deine Eltern auch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt, der ihnen hilft, ihre Rechte durchzusetzen und bei dem sie sich informieren können. Dasselbe mache ich für Dich.
Deshalb möchte ich Dich kennen lernen und mit Dir über Dich und Deine Familie sprechen. Mich interessiert wie es Dir geht und welche Wünsche Du hast. Wenn ich Dich und Deine Familie kennen gelernt habe und weiß, was Dir am Herzen liegt, werde ich das dem Familienrichter mitteilen. Ich werde ihm auch mitteilen, was aus meiner Sicht das Beste für Dich ist.
Ich komme deshalb zu Dir und spreche alleine mit Dir und ggf. auch mit Deinen Eltern, manchmal auch noch mit Geschwistern, Großeltern, usw.
Wenn Du Dich lieber an einem neutralen Ort (bspw. in einem Café oder einem Park) mit mir treffen möchtest, ist das selbstverständlich auch möglich.
Außerdem informiere ich Dich über den gesamten Ablauf des Gerichtsverfahrens. Für den Fall, dass die Richterin oder der Richter mit Dir sprechen möchte, werde ich Dich bei diesem Gespräch unterstützen.
Vielleicht finden wir gemeinsam mit Deinen Eltern eine andere Lösung oder Deine Eltern können sich einigen - dann muss keiner mehr zum Gericht.
Falls Du mir noch etwas mitteilen möchtest, kannst Du mir auch gerne per SMS oder eMail eine Nachricht schicken, ich melde mich dann bei Dir zurück.
Aus diesem Grunde hast Du Dir bestimmt die Frage gestellt: Was ist denn eine Verfahrensbeiständin und warum wurde ich für Dich bestellt?
Verfahrensbeistände werden auch als "Anwälte des Kindes" bezeichnet. Das trifft es im Grunde schon einmal ziemlich gut. Vielleicht haben Deine Eltern auch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt, der ihnen hilft, ihre Rechte durchzusetzen und bei dem sie sich informieren können. Dasselbe mache ich für Dich.
Deshalb möchte ich Dich kennen lernen und mit Dir über Dich und Deine Familie sprechen. Mich interessiert wie es Dir geht und welche Wünsche Du hast. Wenn ich Dich und Deine Familie kennen gelernt habe und weiß, was Dir am Herzen liegt, werde ich das dem Familienrichter mitteilen. Ich werde ihm auch mitteilen, was aus meiner Sicht das Beste für Dich ist.
Ich komme deshalb zu Dir und spreche alleine mit Dir und ggf. auch mit Deinen Eltern, manchmal auch noch mit Geschwistern, Großeltern, usw.
Wenn Du Dich lieber an einem neutralen Ort (bspw. in einem Café oder einem Park) mit mir treffen möchtest, ist das selbstverständlich auch möglich.
Außerdem informiere ich Dich über den gesamten Ablauf des Gerichtsverfahrens. Für den Fall, dass die Richterin oder der Richter mit Dir sprechen möchte, werde ich Dich bei diesem Gespräch unterstützen.
Vielleicht finden wir gemeinsam mit Deinen Eltern eine andere Lösung oder Deine Eltern können sich einigen - dann muss keiner mehr zum Gericht.
Falls Du mir noch etwas mitteilen möchtest, kannst Du mir auch gerne per SMS oder eMail eine Nachricht schicken, ich melde mich dann bei Dir zurück.